Projektnummer
0062069
Zusammenfassung
Die Privatrechtsordnung kennt den Zustand der "Verarmung" und widmet den "Armen" eine ganze Vorschrift. Der Gesetzgeber nutzt das Ziel der Bekämpfung von Armut als Motor zivilrechtlicher Gesetzesinitiativen und die Rechtsprechung nimmt (drohende) Armut zum Anlass, auf bestehende Rechtsverhältnisse korrigierend einzuwirken. Armut wird aber weder durch Rechtsregeln beschrieben noch gibt es - anders als beispielsweise für den Verbraucher - eine innerrechtliche Ausformung des Armen. Damit stellt sich die Frage: Was bedeutet Armut im Kontext des Privatrechts? Bei der Suche nach dem "richtig...
Projektinformationen
Status:
Beendet
Startdatum:
01.01.2018
Enddatum:
31.12.2018
Fördersumme:
0 €
Profilbereich:
Beendete Förderinitiativen
Förderinitiative:
Originalitätsverdacht? - Neue Optionen für die Geistes- und Kulturwissenschaften
Ausschreibung:
Originalitätsverdacht? - Komm! ins Offene...