Zurück zur Suche

Projektnummer

0062069

Zusammenfassung

Die Privatrechtsordnung kennt den Zustand der "Verarmung" und widmet den "Armen" eine ganze Vorschrift. Der Gesetzgeber nutzt das Ziel der Bekämpfung von Armut als Motor zivilrechtlicher Gesetzesinitiativen und die Rechtsprechung nimmt (drohende) Armut zum Anlass, auf bestehende Rechtsverhältnisse korrigierend einzuwirken. Armut wird aber weder durch Rechtsregeln beschrieben noch gibt es - anders als beispielsweise für den Verbraucher - eine innerrechtliche Ausformung des Armen. Damit stellt sich die Frage: Was bedeutet Armut im Kontext des Privatrechts? Bei der Suche nach dem "richtig...

Projektinformationen

Status:

Beendet

Startdatum:

01.01.2018

Enddatum:

31.12.2018

Fördersumme:

0 €

Profilbereich:

Beendete Förderinitiativen

Förderinitiative:

Originalitätsverdacht? - Neue Optionen für die Geistes- und Kulturwissenschaften